Die SCHUFA Holding AG (früher
SCHUFA e. V. - Schutzorganisation für allgemeine Kreditsicherung) ist
eine privatwirtschaftlich organisierte Auskunftei, die von der
kreditgebenden Wirtschaft getragen wird. Sitz der SCHUFA Holding AG ist
Wiesbaden. Es gibt acht regionale SCHUFA-Gesellschaften. Geschäftzweck
der SCHUFA ist es, ihre Vertragspartner vor Kreditausfällen zu schützen;
nach Meinung der SCHUFA trägt sie zudem zum Schutz der Verbraucher vor
Überschuldung bei. Die SCHUFA ist im Besitz von 317 Millionen
Einzeldaten von 59 Millionen natürlichen Personen. Es sind 621
Mitarbeiter bei der SCHUFA beschäftigt (Stand: Ende 2002).
Anteilseigner an der SCHUFA Holding
AG
- 33,7 % Spezialkreditinstitute
- 25,1 % Sparkassen
- 20,0 % Privatbanken
- 6,5 % Genossenschaftsbanken
- 14,7 % Handel und Andere
Beteiligungen der
SCHUFA Holding AG
- Insiders GmbH (Softwarehaus in
Mainz) 51,1 %
- Bad Homburger Inkasso GmbH 25,1 %
- Invests Solutions GmbH 24,8 %
- SCHUFA EXEC GmbH 50 %
- KSV Kreditschutz-Vereinigung
(operatives Geschäft zum 31. Dezember 2002 eingestellt) 90 %
Entwicklung der
SCHUFA
Dr. Walter Meyer, Prokurist beim
Stromanbieter BEWAG in Berlin, sein Bruder, der Rechtsanwalt Dr. Kurt
Meyer und Dr. Robert Kauffmann gründen 1927 die Schutzgemeinschaft für
Absatzfinanzierung und Kreditsicherung in Berlin. In der Folge
entstehen 13 weitere regionale SCHUFA-Gesellschaften in ganz
Deutschland. 1952 wird die BUNDES-SCHUFA e.V. von den 13 nach dem
Zweiten Weltkrieg in Westdeutschland wiedererstandenen
Regionalgesellschaften gegründet.
In den 1970ern wird die Schufa-Kartei
auf EDV umgestellt und fällt unter das 1977 beschlossene
Bundesdatenschutzgesetz. Auf Initiative des Berliner
Verbraucherschutzvereins erlässt der Bundesgerichtshof 1985 das "SCHUFA-Urteil",
wonach sich die Kunden mit der Übermittlung ihrer Daten an die SCHUFA
einverstanden erklären müssen (SCHUFA-Klausel).
Im Jahr 2000 wird die Bundes-Schufa
e.V. umgewandelt in die SCHUFA-HOLDING AG, und 2002 werden die Anteile
der acht Regionalgesellschaften auf die SCHUFA HOLDING AG übertragen.
Gespeicherte Daten
Die SCHUFA ermittelt nicht selbst
Daten. Vertragspartner der SCHUFA müssen Daten über ihre Kunden an die
Schufa liefern. Teilweise stammen die Daten auch aus öffentlichen
Quellen (Schuldnerverzeichnisse der Amtsgerichte).
Neben Name, Geburtsdatum, gegenwärtigen
und früheren Anschriften speichert die SCHUFA Positivmerkmale (Daten über
Aufnahme und vertragsgemäße Abwicklung von Geschäftsbeziehungen) und
Negativmerkmale (Daten über nichtvertragsgemäßes Verhalten und
gerichtliche Vollstreckungsmaßnahmen). Positivmerkmale dürfen der
Schufa nur mit Zustimmung des Kunden übermittelt werden (SCHUFA-Klausel).
Negativmerkmale dürfen auch ohne Einwilligung des Verbrauchers übermittelt
werden.
Positivmerkmale:
- Kontoanträge und Daten über
Girokonten
- Ausgegebene Kreditkarten
- Kreditanträge und Daten über
Kredite
- Leasinggeschäfte
- Bürgschaften
Negativmerkmale:
- Gemahnte, aber unbezahlte und nicht
bestrittene Forderungen
- Mahnbescheide
- Vollstreckungsmaßnahmen
- Abgabe der Eidesstattlichen
Versicherung (aus Schuldnerverzeichnis)
- Beantragung/Eröffnung des
Verbraucherinsolvenzverfahrens
- Scheckkartenmissbrauch
- Scheckrückgabe mangels Deckung
- Kündigung des Girokontos wegen
missbräuchlicher Nutzung
- Kündigung von Konsumentenkrediten
wegen Zahlungsverzugs mit mindesten zwei Raten
Die Höhe des Einkommens wird zwar
nicht direkt gespeichert, jedoch wird mit den Kontodaten auch die Höhe
des Überziehungskredits gespeichert, welche in der Regel dem dreifachen
des monatlichen Nettoeinkommens entspricht.
Geschäftspartner der SCHUFA,
Datenweitergabe, Eigenauskunft und Scoring
Die Geschäftspartner der Schufa werden
in drei Kategorien unterteilt:
- A-Vertragspartner
(Kreditkartenunternehmen, Kreditinstitute und
Leasinggesellschaften), erhalten Positiv- und Negativmerkmale.
- B-Vertragspartner (Nicht-Banken:
Handel, Versandhandel, E-Commerce, Telekommunikations- und sonstige
Unternehmen, die Leistungen und Lieferungen gegen Kredit gewähren)
erhalten Negativmerkmale. Die SCHUFA erbringt darüber hinaus für
andere Unternehmen, insbesondere Versicherungen, die ein
berechtigtes Interesse nachweisen können, Dienstleistungen zur
Risikosteuerung und Kundenbetreuung.
- C-Vertragspartner
(Inkassounternehmen) erhalten Adressdaten (auch von Verbrauchern,
die keine SCHUFA-Klausel unterschrieben haben und von denen keine
Negativmerkmale gespeichert sind, kann die SCHUFA oft die Adresse
ermitteln, z.B. wenn ein Verbraucher bei einer Bank ein Sparbuch
oder ein Depot besitzt).
Das Internet-Auktionshaus eBay nutzt
die Schufa-Auskunft seit März 2003 beispielsweise zur Identitätsfeststellung
bei der Neueröffnung von Ebay-Accounts.
Laut Geschäftsbericht (2002) erhalten
ca. 2000 Vertragspartner aus dem Bereich Banken A-Daten (Positiv- und
Negativmerkmale). Marktabdeckung ist hier nahe 100 % bei Privatbanken
und zwischen 85 und 90 % bei Sparkassen und Genossenschaftsbanken. Ca.
2500 Vertragspartner aus dem Bereich Nicht-Banken erhalten B-Daten
(Negativmerkmale). Empfänger sind auch externe Auftragnehmer
entsprechend § 11 BDSG sowie externe und interne SCHUFA-Stellen.
Laut Bundesdatenschutzgesetz hat jede
Person das Recht auf eine Auskunft über die bei der SCHUFA über sie
gespeicherten Daten und darauf, fehlerhafte Daten korrigieren zu lassen.
Kostenlos erteilen die SCHUFA-Geschäftstellen Auskunft, allerdings nur
mündlich. Die Eigenauskunft kostet gegenwärtig 7,60 Euro.
Sollten der beantragenden Person
unrichtige Daten auffallen, so kann sie sich an das
Verbraucherservicezentrum in Hannover wenden.
Die Schufa bietet ihren
Vertragspartnern auch einen Score-Wert an. Das ist ein Wert von 1 bis
1000, der dem jeweiligen Verbraucher zugeordnet wird und die
Wahrscheinlichkeit eines Kreditausfalles angibt. Je niedriger der Wert,
desto größer die Ausfallwahrscheinlichkeit. In den Score-Wert gehen
unter anderem die Anzahl der Wohnungswechsel und die Anzahl der
Bankkonten ein. Da der Score-Wert sich relativ häufig ändert und nicht
gespeichert wird, ist er nicht in der regulären Eigenauskunft erhalten.
Die Ermittlung eines aktuellen Scores kann aber mit der Eigenauskunft
beantragt werden.
Kritik an der SCHUFA
Die SCHUFA nimmt unter den Auskunfteien
durch ihre Beziehung zu den Banken und zur sonstigen kreditgebenden
Wirtschaft und durch den Umfang ihrer Daten - der daher rührt, dass es
in Deutschland nur schwer möglich ist ein Bankkonto ohne Unterzeichnung
der SCHUFA-Klausel zu erhalten - eine herausgehobene Stellung ein. Zwar
gibt es bei Guthabenkonten keine Verpflichtung, die SCHUFA-Klausel zu
unterschreiben, solche Guthabenkonten werden von den Kreditinstituten für
Erwachsene aber meist nicht angeboten. Begründet wird das "SCHUFA-System"
mit dem Hinweis, dass es nicht nur der kreditgebenden Wirtschaft nützt,
sondern auch den Verbraucher vor Überschuldung schützt, was allerdings
als Entmündigung des Verbrauchers kritisiert wird.
Kritik an der SCHUFA kommt vor allem
von Verbraucherschutzverbänden und Datenschützern.
Kritisiert wird:
- Unzulässige Gefälligkeitsabfragen
von SCHUFA-Daten z. B. durch einen bei einem SCHUFA-Vertragspartner
beschäftigten Bekannten sind nicht zuverlässig zu verhindern. So
berichtet das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz
Schleswig-Holstein in seinem 24. Tätigkeitsbericht über einen
Fall, bei dem ein Geschäftmann letztendlich über eine
Wohnungsverwaltungsgesellschaft, welche Vertragpartner der SCHUFA
ist, unberechtigterweise SCHUFA-Daten erhielt.
- Die Berechnung des Scoring-Wertes
ist undurchsichtig und wird von der SCHUFA nicht offengelegt, und
der Score-Wert ist in der Eigenauskunft nicht enthalten; bis vor
Kurzem ist bereits das alleinige Einholen einer Eigenauskunft als
negatives Merkmal in das Scoring eingeflossen; nach massiven
Protesten stellte die SCHUFA diese Praxis mittlerweile ein. Jeder
Verbraucher kann bei der SCHUFA die Scoreübermittlung zu seiner
Person untersagen. Wahrscheinlich wird dieser Antrag von den
Vertragspartnern der SCHUFA dann jedoch negativ gewertet.
- Die Rechtmäßigkeit des Entgelts
der schriftlichen Eigenauskunft in Höhe von 7,60 € wird von
manchen Verbraucherschützern angezweifelt. Tatsächlich verurteilte
das Landgericht Berlin die SCHUFA (Az.: 14 O 417/97; Urteil v. 14.
Januar 1999), an einen Kläger 6 € zurückzuzahlen, da das Entgelt
für die Eigenauskunft laut § 34 Abs. 5 BDSG nur die tatsächlich
anfallenden Kosten abdecken darf. Die mündliche Eigenauskunft ist
zwar kostenlos, aber nur an den in wenigen größeren Städten
vorhandenen SCHUFA-Geschäftsstellen erhältlich.
- Angesichts der Bestrebungen der
SCHUFA, sich neue Geschäftsfelder im Bereich Wohnungswirtschaft,
Versicherungswirtschaft und Inkassounternehmen zu erschließen,
warnten der Bundesdatenschutzbeauftragte und einige
Landesdatenschutzbeauftragte in einer gemeinsamen Presseerklärung
(15. Mai 2003) vor einer Entwicklung der SCHUFA zu einer
privatwirtschaftlich organisierten Zentraldatei. Laut Presseerklärung
führt jede weitere Datenquelle "zu einem detaillierteren Persönlichkeitsprofil
des betroffenen Menschen." Die gläserne Bürgerin und der gläserne
Bürger würden damit Realität.
Literatur
- G. Michael Beckhusen: Der
Datenumgang innerhalb des Kreditinformationssystems SCHUFA. Unter
besonderer Berücksichtigung des Scoring-Verfahrens ASS und der
Betroffenenrechte. 1. Auflage. Nomos Verlag, Baden-Baden 2004,
ISBN 3-8329-0994-X