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Kreditlexikon Pfändung
Pfändung.
Im Rahmen einer Pfändung werden Wert-Gegenstände (Finanzmittel)
beschlagnahmt, um die nachgewiesenen Forderungen eines Gläubigers zu
befriedigen. Zu einer Pfändung kann es kommen, wenn ein Schuldner seine
Rechnungen beziehungsweise Kreditraten nicht mehr bezahlen kann. So
gesehen ist die Pfändung eine Form der Zwangsvollstreckung. Voraussetzung
für eine Pfändung ist stets ein vollstreckbarer Titel, welcher vorab dem
säumigen Zahler zugestellt wird. Die eigentliche Pfändung unternimmt
dann ein Gerichtsvollzieher. Gepfändet werden dürfen alle nicht
unmittelbar für den Lebensunterhalt nötigen Sachgegenstände. Gepfändet
wird vor Ort also nur das bewegliche Vermögen eines Schuldners. Die Pfändung
macht der Gerichtsvollzieher dadurch kenntlich, dass er an den
betreffenden Gegenständen ein Pfandsiegel, im Volksmund auch
„Kuckuck“ genannt, anbringt. Auch eventuell vorhandenes Bargeld kann
im Rahmen der Pfändung eingezogen werden. Ebenso können natürlich auch
Guthaben auf Konten gepfändet werden, man spricht dann von einer so
genannten Kontenpfändung. Bis zu einer gewissen Grenze können also auch
Lohnzahlungen der Pfändung unterliegen. Die vom Vollstreckungsbeamten
beim Schuldner gepfändeten Gegenstände gelangen danach zur
Versteigerung. Der Erlös aus der Pfändung geht an den Gläubiger, um
dessen Ansprüche zu befriedigen. Ein eventueller Überhang aus der
Versteigerung wird dem Schuldner zurück erstattet. Um die stets
unangenehme Pfändung zu vermeiden, ist es daher ratsam sich bei Ausgaben
und Krediten nicht zu übernehmen, insbesondere wenn ein regelmäßiges
Einkommen nicht sichergestellt ist. Mit einer Pfändung ist die Kreditwürdigkeit
auf jeden Fall zunächst einmal verspielt.
Alles was Sie tun müssen
um ein Darlehen zu erhalten ist den Online Kreditantrag ausfüllen und
absenden. Sie erhalten danach eine E-Mail mit Ihrem bereits fertig ausgefüllten
Kreditantrag. Drucken Sie diesen bitte aus und senden uns diesen
unterschrieben per Post oder Telefax zurück. Der Auszahlung Ihres
Darlehens ohne Schufa steht dann nichts mehr im Wege, denn die Bearbeitung
Ihres schriftlichen Kreditantrags erfolgt innerhalb von 24 Stunden.
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