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FAQ Schufa
Schutzgemeinschaft
für allgemeine Kreditsicherung
Schufa - ausgeschrieben:
Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung - soll
Kreditgeber und andere Dienstleister vor Verlusten sowie den
Kreditnehmer bzw. Verbraucher vor
übermäßiger Verschuldung bewahren. Dazu
können sich Banken, Händler, Vermieter etc. bei der
Schufa über die Zahlungsfähig- und -willigkeit der
Verbraucher informieren. Die Schufa erteilt jedes Jahr rund 70
Millionen Auskünfte, mehr als 90 Prozent davon positiv.
Besteht allerdings ein Eintrag bei der Schufa und ist die Auskunft
deshalb negativ, ist es für den Betroffenen an der Zeit, sich
einmal zu erkundigen, was eigentlich gespeichert wurde.
1. Die gespeicherten Daten
Die
Schufa erhält die Daten von ihren Vertragsunternehmen sowie
durch Auswertung öffentlicher Verzeichnisse und amtlicher
Bekanntmachungen. Selbst erhebt sie keine Daten.
1.
Gespeichert werden Angaben über
- Eröffnung
von Girokonten
- Ausgabe
einer Kreditkarte
- Bürgschaften
- Leasing-
und Mietkaufgeschäfte mit Betrag, Leasing- bzw. Mietdauer und
-beginn
- grundpfandrechtlich
gesicherte Kredite ohne Betrag
- Kredite
mit Betrag, Ratenzahl und Ratenbeginn bzw. mit Betrag, Laufzeit und
Laufzeitbeginn oder -ende
- Saldo
nach Kündigung eines Kreditvertrags
- uneinbringlich
titulierte Forderungen
- Verkauf
von Forderungen
- Kontomissbrauch
Die
Schufa registriert zugunsten des Verbrauchers auch, ob zu einer
gesamtfällig gestellten Forderung ein Vergleich vereinbart
wurde oder ob gegen eine titulierte Forderung ein
Rechtsmittel/Rechtsbehelf eingelegt wurde.
2.
Nicht gespeichert werden dürfen Angaben über
- Familienstand
- Einkommen
- Guthaben
- Depotwerte
- sonstige
Vermögensverhältnisse
Allerdings:
Die Höhe des Einkommen ist trotzdem aus dem
Überziehungskredit, der bei den Kontoangaben vermerkt ist,
ersichtlich. Er liegt üblicherweise beim Dreifachen des
Nettoeinkommens.
2. Das Bewertungsverfahren
Zur
Bewertung jedes Verbrauchers bedient sich die Schufa eines sog.
Score-Verfahrens (Punkte-Verfahren). Dieses ist allerdings
undurchsichtig und wird von der Schufa auch nicht offengelegt.
Es
funktioniert wie folgt: Aus den gespeicherten Daten wird eine Punktzahl
zwischen 0 und 1000 berechnet. Der Score-Wert soll dabei helfen zu
berechnen, mit welcher Wahrscheinlichkeit der Verbraucher einen Kredit
nicht zurückzahlen kann. Dazu wird eine Vergleichsgruppe von
Personen mit ähnlichen Schufa-Daten gebildet und untersucht.
Der Score-Wert des einzelnen verschlechtert sich, wenn viele Personen
der Vergleichsgruppe in der vergangenen Zeit ihre Kredite nicht
zurückgezahlt haben.
Problematisch
ist, dass konkrete Daten, etwa über das Einkommen,
Vermögen oder Grundbesitz, die noch am ehesten über
etwas über die Bonität aussagen, nicht
berücksichtigt werden. Grund: Diese Informationen darf die
Schufa nicht speichern.
In
Verbraucherschützerkreisen wird gemunkelt, dass der Score-Wert
z.B. bei mehren Girokonten, häufigen Umzügen oder
einer schlechten Wohngegend sinkt.
3. Umfang der
Schufa-Auskünfte
Informationen
von der Schufa gibt es nur, wenn der Kreditgeber, Vermieter etc.
„in jedem Einzelfall ein berechtigtes Interesse am Empfang
der Daten glaubhaft darlegt“. Die Anfragegründe
werden stichprobenartig überprüft.
Die
Schufa erteilt zwei Arten von Informationen:
1.
Sogenannte B-Auskünfte
Diese Auskünfte enthalten nur Informationen über
nichtvertragsgemäßes Verhalten des Verbrauchers.
Nicht jeden potentiellen Vertragspartner hat nämlich zu
interessieren, wie viele Kredite der Verbraucher in welcher
Höhe hat und ob diese ordnungsgemäß
abgezahlt wurden. Darum erhalten diese Auskünfte nur
Negativ-Merkmale. Ob sich der Verbraucher gerade in
Zahlungsschwierigkeiten befindet, geht ihn dagegen nichts an.
2.
Sogenannte A-Auskünfte
Bei bestimmten Verträgen (z.B. Kreditvergabe, Führung
eines Girokontos mit Überziehungsrahmen und Ausgabe von
Kreditkarten) ist es für den potentiellen Vertragspartner von
Bedeutung, die gesamte Belastung des Kunden zu
kennen. Deshalb erhalten z.B. Banken neben den Informationen
über nichtvertragsgemäßes Verhalten auch
solche über Positiv-Merkmale, z.B. Aufnahme und
vertragsgemäße Abwicklung von Krediten
4. Löschung von Einträgen
1.
Stellt sich heraus, dass ein Eintrag falsch oder veraltet ist, muss er
gelöscht werden, es sei denn, die Schufa beweist das
Gegenteil. In der Zwischenzeit darf die Schufa die Daten nicht
weitergeben.
2.
Schufa-Einträge müssen außerdem nach
bestimmten Fristen gelöscht werden. Dazu gehören:
- Angaben
über Anfragen nach zwölf Monaten (sie werden aber auf
Nachfrage nur zehn Tage lang bekanntgegeben),
- Kredite
nach drei vollen Jahren nach dem Jahr der Rückzahlung,
- Daten
über nicht vertragsgemäß abgewickelte
Geschäfte drei Jahre nach der ersten Speicherung.
Voraussetzung: Alle berechtigten Forderungen wurden beglichen,
- Kundenkonten
des Handels nach drei Jahren,
- Daten
aus den Schuldnerverzeichnissen der Amtsgerichte nach drei Jahren; die
Löschung hat bereits vorher zu erfolgen, wenn der Schufa eine
Löschung durch das Amtsgericht nachgewiesen wird.
Alles
was Sie tun müssen um ein Darlehen (Kredit ohne Schufa) zu
erhalten ist den Online Kreditantrag ohne SCHUFA ausfüllen und
absenden. Sie erhalten danach eine E-Mail mit Ihrem bereits fertig
ausgefüllten Kreditantrag. Drucken Sie diesen bitte aus und
senden uns diesen unterschrieben per Post oder Telefax zurück.
Der Auszahlung Ihres Darlehens ohne Schufa steht dann nichts mehr im
Wege, denn die Bearbeitung Ihres schriftlichen Kreditantrags erfolgt
innerhalb von 24 Stunden.
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