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     Kreditlexikon Bürge

 

Bürge. Im Rahmen einer Bürgschaft verpflichtet sich ein Bürge gegenüber dem Gläubiger, für die Verbindlichkeiten (Kredit) der Person einzutreten, für die er bürgt. Ein Bürge kann also von einem potentiellen Kreditnehmer als Sicherheit ins Spiel gebracht werden. Dabei sollte sich der Bürge über die Konsequenzen unbedingt bewusst sein. Denn kann der Schuldner nicht mehr zahlen, gerät der Bürge gegenüber dem Gläubiger in die Pflicht. Der Bürge dient also dazu, denn Gläubiger im Fall der Zahlungsunfähigkeit abzusichern. Im Rahmen einer Bürgschaft hat der Bürge eine schriftliche Erklärung abzugeben. Falls der Bürge tatsächlich finanzielle Leistungen an den Gläubiger entrichtet, verhält es sich so, dass die Forderung des Gläubigers gegen den Hauptschuldner auf ihn übergeht. Ein Bürgschaft will also gut überlegt sein, insbesondere wenn man den Schuldner nicht genauer kennt. Für die Banken bedeutet eine Bürge natürlich einen doppelte Absicherung. Ein Bürge ist als Sicherheit natürlich nur dann interessant, wenn bei diesem eine entsprechende Bonität vorliegt. Insbesondere wenn innerhalb der Familie ein Mitglied als Bürge für den anderen auftritt, sollten vorab genaue absprechen getroffen werden, um im Ernstfall Streit zu vermeiden. Der Bürge sollte zudem realistisch einzuschätzen versuchen, ob der Schuldner aller Wahrscheinlichkeit nach in der Lage ist, seinen Verbindlichkeiten aus einem Kreditgeschäft nachzukommen. Abgesehen von dem guten Gefühl einer Hilfestellung für den Schuldner bedeutet eine Bürgschaft in der Praxis, dass für den Bürgen nur Risiken entstehen. Ist das Verhältnis zwischen Bürge und Hauptschuldner geklärt und die finanziellen Tragweite überschaubar, spricht selbstverständlich nichts dagegen eine Bürgschaft zu übernehmen.


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